Gegründet wurde Taxi Hennermann am 1. Mai 1998. Jörg und Frank Hennermann haben die Taxikonzessionen der Firma Taxi Vogel zu diesem Zeitpunkt übernommen.
Der Fuhrpark umfasste damals 3 Fahrzeuge. 1 Jahr später wurde eine weitere Konzession angeschafft. Diese Konzession war eine Mietwagenkonzession für das erste Großraumfahrzeug (bis 6 Personen) in Ochsenfurt.
2000 wurde das Einzugsgebiet der Firma Taxi Hennermann aufgrund der erhöhten Kundennachfrage noch einmal erweitert. Diesmal wurde eine Konzession für die Gemeinde Marktbreit und den Landkreis Kitzingen erworben und ein weiteres Großraumtaxi (bis 8 Personen) angeschafft.
Nach einem weiteren Jahr erweiterte Jörg Hennermann das Einzugsgebiet der Firma noch einmal um das Gebiet der Gemeinde Giebelstadt. Nun wurde aus dem ehemaligen Großraumtaxi ein sogenanntes Rollstuhltaxi. Damit deckt die Firma Taxi Hennermann den Bereich der Behindertenfahrten ab.
Diese Art der Dienstleistung war und ist im Landkreis Würzburg für ein Taxiunternehmen bis heute eher die Ausnahme. Die Firma Taxi Hennermann ist berechtigt, den vom Land Bayern unterstützen "Behindertenfahrdienst" (Transport von Behinderten) durchzuführen.
Im Jahr 2008 sind wir auch in Uffenheim mit unserem Service an den Start gegangen.
Seit dem 15.09.21 sind unsere Verwaltung und Disposition in neue Büroräume umgezogen. Sie erreichen uns weiterhin unter
den seit über zwanzig Jahren bekannten Telefonnummern :
Ochsenfurt :09331-2325
Giebelstadt : 09334-97100
Marktbreit : 09332-590206
Uffenheim : 09842-953210
Hinweis : Seit dem 15.09.21 finden SIe unsere Verwaltung und Disposition in den neuen Büroräumen :
Von-Richthofen-Str. 3 1.OG Raum 219 , 97232 Giebelstadt
Das Geschäftsmotto von Taxi Hennermann lautet : „...mehr als nur Taxi !“
DIENSTLEISTUNGEN
Getreu unserem Motto fahren wir „egal wohin" um die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Dass wir Sie „immer…“ abholen ist für uns ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Wir fahren für Sie pünktlich, zuverlässig, freundlich - 24 Stunden rund um die Uhr an 7 Tagen die Woche, an 365 Tagen im Jahr.
Es ist bei uns möglich, für JEDEN Zeitpunkt (ein Kunde wollte ein Taxi ein Jahr im Voraus bestellen! - Kein Problem) ein Fahrzeug zu bestellen. Wir holen Sie pünktlich, zuverlässig und egal zu welcher Uhrzeit gerne ab und bringen Sie freundlich und zuverlässig an das von Ihnen gewünschte Ziel.
UNSERE FAHRZEUGE
Unser Fuhrpark umfasst insgesamt 19Fahrzeuge. Wir haben 6 Kombifahrzeuge, die wir unseren Kunden zu Verfügung stellen können. In unserem Fuhrpark befinden sich außerdem 12 Großraumfahrzeuge, von denen vier bis zu 6 Personen transportieren können. Die 8 verbleibenden Großraumfahrzeuge können bis zu 8 Personen befördern.
PREISE / KOSTENÜBERNAHME
Preise
Der Preis, den ein Taxiunternehmer (Landkreis Würzburg) pro Besetztkilometer verlangen darf, wird vom Landratsamt Würzburg festgelegt.
Die Tarife sind für alle Taxiunternehmer bindend. Das Unternehmen muss in seinem Pflichtfahrgebiet (für uns ist das der Landkreis Würzburg inkl. Stadt Würzburg) die festgelegten Tarife verlangen. Er darf diese weder unter- noch überschreiten. Es müssen alle Fahrten, die mit einem Taxi innerhalb des Pflichtfahrgebietes gefahren werden mit dem amtlich geeichten Taxameter gefahren werden.
Der Kunde wiederum muss nur den Preis bezahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Hier der Tarif, den das Landratsamt Würzburg am 01.05.2022 für den Landkreis Würzburg festgelegt hat.
Transportkostenübernahme durch die Krankenkassen:
Die Krankenkassen übernehmen seit dem 01.04.05 nur noch Fahrten für chronisch Kranke Patienten (Dialyse, Krebspatienten).
Bei Krebsbehandlungen (Bestrahlungsfahrten) werden aber nur die Kosten für die Behandlung bezahlt. Die Fahrtkosten für die Voruntersuchungen werden von den meisten Krankenkassen nicht oder nur sehr ungern übernommen. Bei diesen Fahrtkosten würde ich empfehlen mit der jeweiligen Krankenkasse direkt Kontakt aufzunehmen und sich erklären zu lassen welche Fahrten genau übernommen werden.
Ebenso übernommen werden die Kosten wenn es sich um eine ambulante Operation handelt, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Bei dieser Art der Kostenübernahme MUSS IMMER vorab die Genehmigung der Krankenkasse in schriftlicher Form angefordert werden. Sie muss dem Taxiunternehmer vorab zugeleitet werden. Für diese Genehmigung benötigt der Patient eine sog. "Verordnung einer Krankenbeförderung". Diesen bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt.
Dieser Transportschein muss dem Taxifahrer ebenfalls ausgehändigt werden.
Fahrten zu stationären Aufnahmen bedürfen keiner Vorabgenehmigung. Bei dieser Art von Fahrten benötigt der Patient aber auf jeden Fall eine sog. "Verordnung einer Krankenbeförderung". Diese bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt. Der Transportschein muss dem Taxifahrer ausgehändigt werden. Dann kann das Taxiunternehmen mit der Krankenkasse abrechnen.
Aber auch in solchen Fällen gibt es keine Garantie, dass die Kasse die vollen Kosten übernimmt. Im Zweifelsfall ist es immer sich ratsam im Vorfeld bei der Krankenkasse zu informieren ob die Kosten - und wenn ja in welcher Höhe - übernommen werden.
Es ist jedem Patienten zu empfehlen sich im Voraus mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich informieren zu lassen was von der Krankenkasse im Einzelnen benötigt wird, damit diese die Transportkosten übernimmt.
SIE SUCHEN EINEN JOB?
Wir suchen aktuell Fahrer für Krankenfahrten und Schülertransporte
in Vollzeit/Teilzeit/450 Euro Basis
Bewerbungen bitte telefonisch unter 09334-971016
oder
per Email an : info@taxi-hennermann.de
Den Personenbeförderungsschein bekommt man im Landkreis Würzburg auf der Führerscheinstelle der zuständigen Verwaltungsbehörde (Für Ochsenfurt/Landkreis Würzburg ist das das Landratsamt Würzburg). Dort bekommt man ein Formular das man ausfüllen muss. Folgende Unterlagen werden benötigt :
Polizeiliches Führungszeugnis
Augenärztliches Gutachten
Gutachten eines Allgemeinarztes über den allgemeinen Gesundheitszustand
Medizinisch - Psychologisches Gutachten beim TÜV
Auszug aus Flensburg
Nähere Angaben gerne auch bei der zuständigen Behörde.
Bei der Beantragung des Personenbeförderungsscheines sind wir Ihnen gern behilflich.
Wir suchen aktuell 2. Disponent für unsere Zentrale (m/w/d)
in Vollzeit/Teilzeit
Bewerbungen bitte telefonisch unter 09334-971016
oder
per Email an : info@taxi-hennermann.de
DAS ETWAS ANDERE GESCHENK
Suchen Sie verzweifelt ein Geschenk für zum Geburtstag, Weihnachten oder einem andren Anlaß?
Wir haben die Lösung!
Bei Taxi Hennermann kann man für jeden Anlass einen Gutschein verschenken.
Wie bekomme ich einen solchen Gutschein ?
Der Käufer bezahlt in der Verwaltung (Von-Richthofen-Str. 3 97232 Giebelstadt 1.Stock Zi.219 ) einen frei wählbaren Betrag und der Gutscheinempfänger kann solange umsonst mit dem Taxi fahren, solange der Gutschein ein Guthaben aufweist. Bei dieser Art von Gutschein gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Taxi Hennermann KG
Betriebssitz:
Tückelhäuser Str. 40 E
97199 Ochsenfurt
Büro/Verwaltung:
Von-Richthofen-Str. 3
97232 Giebelstadt
E-Mail: info@taxi-hennermann.de
Telefon:
(0 93 31) 23 25 Ochsenfurt
(0 93 32) 59 02 06 Marktbreit
(0 93 34) 9 71 00 Giebelstadt
(0 98 42) 95 32 10 Uffenheim
Sie erreichen Sie uns telefonisch : Mo - So von 07:00 bis 00:00
Danke, dass Sie uns kontaktiert haben.
Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
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