Taxi Hennermann KG deckt all Ihre Mobilitätsbedürfnisse mit unserem zuverlässigen Service in Ochsenfurt, Marktbreit, Giebelstadt und Uffenheim. Kontaktieren Sie uns für detailierte Informationen und ein kostenloses Angebot.
Getreu unserem Motto fahren wir „egal wohin" um die Wünsche unserer Kunden zu erfüllen. Dass wir Sie „immer…“ abholen ist für uns ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Wir holen Sie pünktlich, zuverlässig und egal zu welcher Uhrzeit gerne ab und bringen Sie freundlich und zuverlässig an das von Ihnen gewünschte Ziel.
Unser Fuhrpark bietet eine vielfältige Auswahl an Fahrzeugen für verschiedene Gruppengrößen. Wir stellen unseren Kunden mehrere komfortable Wagen zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir geräumige Fahrzeuge an: Einige eignen sich bestens für kleinere Gruppen, während andere bis zu acht Personen bequem transportieren können.
Preise
Der Preis, den ein Taxiunternehmer (Landkreis Würzburg) pro Besetztkilometer verlangen darf, wird vom Landratsamt Würzburg festgelegt.
Die Tarife sind für alle Taxiunternehmer bindend. Das Unternehmen muss in seinem Pflichtfahrgebiet (für uns ist das der Landkreis Würzburg inkl. Stadt Würzburg) die festgelegten Tarife verlangen. Er darf diese weder unter- noch überschreiten. Es müssen alle Fahrten, die mit einem Taxi innerhalb des Pflichtfahrgebietes gefahren werden, mit dem amtlich geeichten Taxameter gefahren werden.
Der Kunde wiederum muss nur den Preis bezahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
Hier der Tarif, den das Landratsamt Würzburg am 01.05.2022 für den Landkreis Würzburg festgelegt hat.
Transportkostenübernahme durch die Krankenkassen:
Die Krankenkassen übernehmen seit dem 01.04.05 nur noch Fahrten für chronisch kranke Patienten (Dialyse, Krebspatienten).
Bei Krebsbehandlungen (Bestrahlungsfahrten) werden aber nur die Kosten für die Behandlung bezahlt. Die Fahrtkosten für die Voruntersuchungen werden von den meisten Krankenkassen nicht oder nur sehr ungern übernommen. Bei diesen Fahrtkosten würde ich empfehlen, mit der jeweiligen Krankenkasse direkt Kontakt aufzunehmen und sich erklären zu lassen, welche Fahrten genau übernommen werden.
Ebenso übernommen werden die Kosten, wenn es sich um eine ambulante Operation handelt, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Bei dieser Art der Kostenübernahme MUSS IMMER vorab die Genehmigung der Krankenkasse in schriftlicher Form angefordert werden. Sie muss dem Taxiunternehmer vorab zugeleitet werden. Für diese Genehmigung benötigt der Patient eine sog. „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Diesen bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt.
Dieser Transportschein muss dem Taxifahrer ebenfalls ausgehändigt werden.
Fahrten zu stationären Aufnahmen bedürfen keiner Vorabgenehmigung. Bei dieser Art von Fahrten benötigt der Patient aber auf jeden Fall eine sog. „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Diese bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt. Der Transportschein muss dem Taxifahrer ausgehändigt werden. Dann kann das Taxiunternehmen mit der Krankenkasse abrechnen.
Aber auch in solchen Fällen gibt es keine Garantie, dass die Kasse die vollen Kosten übernimmt. Im Zweifelsfall ist es immer sich ratsam im Vorfeld bei der Krankenkasse zu informieren, ob die Kosten – und wenn ja in welcher Höhe – übernommen werden.
Es ist jedem Patienten zu empfehlen, sich im Voraus mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich informieren zu lassen, was von der Krankenkasse im Einzelnen benötigt wird, damit diese die Transportkosten übernimmt.
Tückelhäuser Str. 40 E
97199 Ochsenfurt
Sie erreichen Sie uns telefonisch:
Mo - So von 07:00 bis 00:00